Ehevertrag

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Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Ehevertrag

Trennung? Scheidung und Rosenkrieg? Streit um Unterhalt und die Kinder?

Trennung? Scheidung und Rosenkrieg? Streit um Unterhalt und die Kinder?

Die wenigsten Paare können und wollen sich dies vor einer Eheschließung vorstellen. Ein Ehevertrag wird daher immer noch nur selten abgeschlossen. Viele  Paare verlassen sich auf die gesetzlichen Regelungen, die heute in vielen Fällen nicht mehr angemessen sind.

Soll allerdings später Streit vermieden werden, kann ein Ehevertrag sinnvoll sein.

Was ist ein Ehevertrag?

Was ist ein Ehevertrag?

Ein Ehevertrag enthält umfassende Regelungen im Fall einer Trennung und Ehescheidung. Idealerweise sollte ein Ehevertrag abgeschlossen werden bevor eine endgültige Trennung bevorsteht oder eine Ehekriese bereits eingetreten ist.

Meist sind dann gemeinsame faire und gütliche Regelungen weitaus leichter möglich.

Grundsätzlich kann ein Ehevertrag aber auch zu jedem Zeitpunkt während der Ehe, auch nach einer bereits vollzogenen Trennung oder kurz vor der Ehescheidung geschlossen werden, um so gerichtliche Auseinandersetzungen über die sog. Scheidungsfolgen, somit über Unterhalt, Zugewinn, Vermögensauseinandersetzung, elterliche Sorge und Umgang zu vermeiden.

Was passiert im Falle einer Ehescheidung, wenn kein Ehevertrag geschlossen wurde?

Was passiert im Falle einer Ehescheidung, wenn kein Ehevertrag geschlossen wurde?

Der gesetzliche Regelfall im Falle einer Ehescheidung gilt, wenn nichts anderes vereinbart wurde. Ehen ohne Ehevertrag werden im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft geführt.

Im Falle einer Ehescheidung wird das Vermögen eines jeden Ehegatten bei Eheschließung und zum Zeitpunkt der Zustellung des Ehescheidungsantrages durch das Familiengericht ermittelt und verglichen.

Der Ehegatte, der während der Ehe den höheren Vermögenszuwachs erzielt hat, muss die Hälfte des sog. „Zugewinns“ seinem Ehegatten auszahlen.

So allerdings einer der Ehegatten oder beide während der Ehe persönliche Schenkungen oder Erbschaften erhalten, muss bezüglich dieser Vermögensmehrung kein Ausgleich bezahlt werden.

Etwas anderes gilt allerdings dann, wenn geerbtes oder geschenktes Vermögen im Wert steigt. Wertsteigerungen unterfallen dem Zugewinn und sind dem Ehepartner auszugleichen.

Derjenige Ehegatte, der einen geringeren Verdienst hat, hat wie die gemeinsamen Kinder in der Regel einen Anspruch auf Unterhalt. Unterhalt ist nach wie vor die am meisten umkämpfte Scheidungsfolge, welche nicht selten im Rahmen langwieriger gerichtlicher Auseinandersetzungen ausgetragen werden muss.

Unterhaltsverpflichtungen treffen Unterhaltsschuldner oft hart. Ebenso reicht der geschuldete Unterhalt insbesondere bei Gering-, aber auch durchaus bei Normalverdienern  bei weitem nicht aus den ehelichen Lebensstandard zu halten. Nicht selten führen Ehescheidungen dazu, dass Familien in Deutschland in Armut leben.

Wer sollte einen Ehevertrag abschließen?

Wer sollte einen Ehevertrag abschließen?

Wer keinen Ehevertrag abschließt, für den gelten die allgemeinen gesetzlichen Regelungen, welche nicht auf die individuellen Verhältnisse angepasst sind.

Der Gesetzgeber hatte bei der Ausgestaltung der gesetzlichen Regelungen im vergangenen Jahrhundert die sog. „Hausfrauenehe“ zu regeln, d.h. ein Ehepartner verdient, der andere kümmert sich um Haushalt und Kinder.

Wer diese klassische Form der Ehe führt, findet meist in der Zugewinngemeinschaft eine gerechte Lösung. Gleiches gilt für Eheleute, bei welcher keiner der Ehegatten großes Vermögen oder Schulden in die Ehe eingebracht wird und bei welchen ein Kinderwunsch besteht.

Ein besonderes Augenmerk ist auch in diesen Fällen allerdings auf den Ehegattenunterhalt im Falle einer Scheidung zu richten. Nach der Unterhaltsrechtsreform 2008 besteht ein sog. Betreuungsunterhalt in der Regel bis zum 3. Lebensjahr des Kindes, später nur im Einzelfall.

Oft entsprechen die gesetzlichen Regelungen nicht dem gemeinsamen Lebensplan der Eheleute, wie ein Kind betreut werden und aufwachsen soll. Ein Ehevertrag bietet die Möglichkeit, Unterhaltsansprüche einer betreuenden Mutter im Falle einer Ehescheidung individuell auszugestalten und hierbei das Augenmerk auf die Bedürfnisse und das Wohl der gemeinsamen Kinder zu richten.

So beide Eheleute berufstätig sind oder es große Vermögensunterschiede gibt, bietet sich ein Ehevertrag mit individuell angepassten Regelungen geradezu an. Gleiches gilt bei Selbständigen und Unternehmern, um zu vermeiden, dass im Falle einer Scheidung das Unternehmen möglicherweise liquidiert werden muss um dem Ehepartner die Hälfte des Firmenwertes auszahlen zu können.

Wann und wie wird ein Ehevertrag abgeschlossen?

Wann und wie wird ein Ehevertrag abgeschlossen?

Ein Ehevertrag kann vor der Hochzeit oder zu Beginn der Ehe, aber auch zu jedem Zeitpunkt während der Ehe, somit auch nach einer Trennung und kurz vor der Ehescheidung geschlossen werden.

Ehevertragliche Vereinbarungen bedürfen den notariellen Beurkundung oder alternativ der Protokollierung im Rahmen des Ehescheidungsverfahrens durch das Familiengericht.

Was wird in einem Ehevertag geregelt?

Was wird in einem Ehevertag geregelt?

Der Ehevertrag sollte umfassende Regelungen zur Vermögensauseinandersetzung, zum Versorgungsausgleich und zum Unterhalt umfassen und somit alle im Zuge einer Ehescheidung zu klärende Punkte einvernehmlich regeln.

So kann auf Ehegattenunterhalt verzichtet oder eine sog. „Unterhaltsabfindung“ vereinbart werden. Möglich sind darüber hinaus individuelle Regelungen wie lange in welcher Höhe sog. Betreuungsunterhalt zu leisten ist.

Mittlerweile sind auch  vertragliche Regelungen zum Versorgungsausgleich möglich. So kann einzelne Altersvorsoge wie private Rentenversicherungen aus dem Ausgleich herausgenommen oder der Versorgungsausgleich insgesamt durch Abfindungszahlung vorgenommen werden.

Der Güterstand kann frei gewählt werden. Bei Vereinbarung des Güterstandes der Gütertrennung findet im Falle einer Ehescheidung kein Vermögensausgleich statt. Ferner besteht die Möglichkeit, den gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft zu modifizieren, somit Unternehmen herauszunehmen oder Vereinbarungen zu treffen, dass Wertsteigerungen von Erbschaften oder Schenkungen nicht auszugleichen sind.

Grundsätzlich entscheiden Eheleute frei, wie sie ihren Ehevertrag ausgestalten wollen.

Dennoch gibt es Grenzen. Werden Regelungen getroffen, welchen einen Ehepartner über Gebühr belasten oder benachteiligen oder wird ein Ehegatte gezwungen, einen Ehevertrag abzuschließen, sind diese Regelungen unwirksam.

Veränderungen der Lebensumstände während der Ehe machen eine Anpassung der ehevertraglichen Regelungen erforderlich, um zu verhindern, dass diese im Rahmen einer streitigen Auseinandersetzung durch das Familiengericht vorgenommen werden muss.


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