Umgangsrecht

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Umgangsrecht
Sorgerecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht, Umgang

Sorgerecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht, Umgang

Sorgerecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht, Umgangsrecht

Eine Trennung wirft viele Fragen in Bezug auf gemeinsame Kinder auf. Nicht selten sind Kinder direkt von den Trennungskonflikten der Eltern betroffen. Gemeinsame Entscheidungen der Eltern und somit die gemeinsame Ausübung der elterlichen Sorge nach einer Trennung sind oft schwierig. Teilweise können sich Eltern in Rahmen des gemeinsamen Aufenthaltsbestimmungsrechts nicht verständigen, bei welchem Elternteil die Kinder künftig überwiegend leben sollen und wie das Umgangsrecht ausgestaltete und geregelt werden soll.

Wer erhält das Sorgerecht nach einer Trennung und Scheidung?

Wer erhält das Sorgerecht nach einer Trennung und Scheidung?

In der Regel behalten Eltern auch nach einer Trennung und Ehescheidung die elterliche Sorge für ihre Kinder gemeinsam. In Ausnahmefällen kann allerdings die Übertragung des Sorgerechts auf einen Elternteil notwendig werden. Nicht verheiratete Eltern erhalten die gemeinsame elterliche Sorge durch eine übereinstimmende Sorgerechtserklärung. Wird diese von der Mutter nicht abgegeben, so kann der Vater des Kindes die gemeinsame elterliche Sorge in einem gerichtlichen Verfahren einfordern.

Wo werden die Kinder künftig leben?

Wo werden die Kinder künftig leben?

Oft stellt sich im Zuge einer Trennung die Frage, wo die Kinder künftig leben sollen. Ist zwischen den Eltern keine Einigung möglich, kann gegebenenfalls auf Antrag eines Elternteils die Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts durch das zuständige Familiengericht auf einen Elternteil in Betracht kommen. Hinsichtlich des übrigen Sorgerechts bleibt es in diesem Fall bei der gemeinsamen Ausübung. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ermöglicht es im Falle der Übertragung einem Elternteil zu bestimmen, wo das Kind künftig leben wird. Der künftige Aufenthalt der gemeinsamen Kinder bestimmt sich ausschließlich nach dem Kindeswohl.

Wie und von wem wird der Umgang geregelt?

Wie und von wem wird der Umgang geregelt?

Regelmäßige Kontakte beider Elternteile während der Woche, an Wochenenden und in den Ferien sind eine Frage des Rechts auf Umgang. Gleiches gilt für die Frage, ob und in welchem Umfang Übernachtungen der Kinder erfolgen können und sollen. Auch hierfür ist das Kindeswohl maßgeblich. Können sich Eltern nicht verständigen, muss ein gerichtlicher Antrag beim zuständigen Familiengericht gestellt werden Die Vereinbarung individueller Betreuungsmodelle, wie beispielsweise das Wechselmodell, ist möglich. Im Rahmen dieses Modells verbringen die Kinder gleich viel Zeit bei beiden Elternteilen, das Wechselmodell hat unmittelbare Auswirkungen auf Unterhaltsansprüche.

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Manuela Wodniak
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