Unterhalt

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Unterhalt
Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt. Ihr Anwalt für Unterhaltsrecht in München

Wir berechnen und überprüfen Ansprüche und Verpflichtungen zur Zahlung von Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt, Partnerunterhalt sowie Unterhalt des nicht verheirateten Elternteils und vertreten Sie in gerichtlichen Verfahren.

Kindesunterhalt


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Kindesunterhalt l Rechtsanwältin für Scheidung in München

Grundsätzlich haben minderjährige Kinder sowie volljährige Kinder, die sich in der Ausbildung befinden, Anspruch auf Zahlung von Unterhalt. Für die Beteiligten ist die Frage nach der Höhe dieses Anspruches entscheidend.

Zur Klärung dieser Frage sind zunächst die individuellen Einkommensverhältnisse zu klären und nach unterhaltsrechtlichen Grundsätzen zu berechnen. Gegebenenfalls besteht ein Anspruch auch gegen beide Elternteile.

Kindesunterhalt für minderjährige Kinder

Kindesunterhalt für minderjährige Kinder

Der Anspruch auf Kindesunterhalt von minderjährigen Kindern errechnet sich in der Regel nach der sog. Düsseldorfer Tabelle

Entscheidend ist das Einkommen des Elternteils, der ein Kind nicht überwiegend betreut. Die Unterhaltsansprüche für ein minderjähriges Kind können von dem überwiegend betreuenden Elternteil geltend gemacht und falls erforderlich gerichtlich durchgesetzt werden.

Bei sehr guten Einkommensverhältnissen ist die Ermittlung des Kindesunterhalts auch nach dem sog. konkreten Bedarf möglich.

Besonderheiten ergeben sich bei Betreuungsmodellen wie dem Wechselmodell.

Sonderbedarf und Mehrbedarf

Sonderbedarf und Mehrbedarf

In den Bedarfsätzen der Düsseldorfer Tabelle nicht enthalten ist der sog. Sonderbedarf und Mehrbedarf für Kinder, z.B. Kindergartenbeiträge, Beiträge für private Krankenversicherung usw.

Hierfür haften Eltern i.d.R. anteilig.

Unterhalt des volljährigen Kindes

Unterhalt des volljährigen Kindes

Auch volljährige Kinder können Anspruch auf Kindesunterhalt haben.

Voraussetzung ist, dass eine Ausbildung absolviert wird. Eltern schulden aber nur die Finanzierung einer ersten Ausbildung.

Für den Kindesunterhalt volljähriger Kinder haften beide Eltern in der Regel anteilig nach den jeweiligen Einkommensverhältnissen.

Volljährige Kinder müssen ihre Kindesunterhaltsansprüche selbst geltend machen.

Trennungsunterhalt


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Trennungsunterhalt l Rechtsanwältin für Scheidung in München

Trennungsunterhalt wird grundsätzlich geschuldet bis zur Rechtskraft des Scheidungsbeschlusses. Der Trennungsunterhalt dient der hälftigen Aufteilung des gemeinsamen Einkommens.  Im ersten Jahr nach der Trennung  sind in der Regel die tatsächlichen Einkommensverhältnisse heranzuziehen.

Trennungsunterhaltsansprüche bestehen in der Regel bei Einkommensunterschieden. Der Unterhaltsanspruch leitet sich aus der nach wie vor bestehen Ehe ab.

Praxishinweis: Unterhalt kann nur ab einer ausdrücklichen Aufforderung geltend gemacht werden!

Nachehelicher Ehegattenunterhalt

Nachehelicher Ehegattenunterhalt

Auch nach einer Ehescheidung können Unterhaltsansprüche oder Unterhaltsverpflichtungen bestehen.

Grundsätzlich gilt zwar das Prinzip der Eigenverantwortung.

Nachehelicher Unterhalt kann aber verlangt werden, wenn ein sog. nachehelicher Unterhaltstatbestand erfüllt ist. Diese Frage stellt sich häufig bei der Betreuung gemeinsamer Kinder. Auch Krankheit, Alter oder Erwerbslosigkeit können einen Unterhaltsanspruch nach einer Scheidung herbeiführen.

Ein ebenfalls vom Gesetzgeben ausdrücklich in das Gesetz ausgenommen Kriterium kann die Ehedauer sein, gleiches gilt für sog. ehebedingte Nachteile. Hat ein Ehegatte während der Ehe aufgrund eines gemeinsamen Lebensplans, z.B. aufgrund der Betreuung der gemeinsamen Kinder, berufliche Nachteile und damit verbundene dauerhafte Einkommenseinbußen erlitten, kann auch nach einer Scheidung ein nachehelicher Ehegattenunterhaltsanspruch in Form des Ausstockungsunterhalts bestehen.

Eine sehr wichtige und regelmäßig zu klärende Frage ist in diesem Zusammenhang die zeitliche Befristung und Herabsetzbarkeit  des Ehegattenunterhalts nach Scheidung.

Nachdem das Gesetz hierzu sehr wenig vorgibt und eine Einzelfallbetrachtung gefordert wird, erfordert eine kompetente juristische Beratung viel Erfahrung in diesem Bereich.

Haben Sie Fragen? Kontaktieren Sie uns!

Unterhalt des nichtverheirateten Elternteil

Unterhalt des nichtverheirateten Elternteil

Betreut ein Elternteil nach einer Trennung ein Kind, kann auch ohne Eheschließung ein Unterhaltsanspruch bestehen.

Entscheidend für die Höhe des Unterhalts ist in der Regel das Einkommen vor Geburt des Kindes.

Haben Sie weitere Fragen zum Thema Unterhalt?

Ihre Rechtsanwältin in München

Manuela Wodniak
Fachanwältin für Familienrecht

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