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Scheidungsfolgenvereinbarung

Die wichtigsten Fragen rund um die

Scheidungsfolgenvereinbarung – Inhalt und Abgrenzung zum Ehevertrag

Was sich zum Zeitpunkt der Heirat meistens keiner wirklich vorstellen kann, wird heute bei durchschnittlich jeder zweiten Ehe in Deutschland zur Realität: die Scheidung. Oft ist es bis dahin ein langer und vor allem nervenaufreibender Weg. Für viele getrennt lebende Eheleute stellt sich die Frage, wie die finanzielle und emotionale Belastung so gering wie möglich gehalten werden kann. Entspricht dies dem Ziel beider getrennt lebender Eheleute, empfiehlt es sich, eine Scheidungsfolgenvereinbarung zu schließen.

1. Was kann durch eine Scheidungsfolgenvereinbarung geregelt werden?

1. Was kann durch eine Scheidungsfolgenvereinbarung geregelt werden?

In einer Scheidungsfolgenvereinbarung können, wie dem Wortlaut zu entnehmen ist, sämtliche sogenannten Scheidungsfolgesachen geregelt werden, somit:

  • Kindes- und Ehegattenunterhalt
  • Zugewinnausgleich
  • Ehewohnung
  • Hausrat
  • Versorgungsausgleich

In einer streitigen Auseinandersetzung entscheidet das Gericht in einem Scheidungsverfahren nicht nur über die Scheidung selbst, sondern auch über die Scheidungsfolgesachen, wenn ein Ehegatte entsprechende gerichtliche Anträge stellt.

Etwas anderes gilt lediglich für den Versorgungsausgleich, über den durch das Gericht auch ohne Antrag entschieden werden muss. Ehegatten können über sämtliche Scheidungsfolgesachen Regelungen treffen oder auch nur über einzelne. Eine umfassende Scheidungsfolgenvereinbarung gibt den getrennt lebenden Eheleuten die Möglichkeit, eine umfassende einvernehmliche Gesamteinigung zu treffen.

2. Wie kann eine Scheidungsfolgenvereinbarung getroffen werden?

2. Wie kann eine Scheidungsfolgenvereinbarung getroffen werden?

Nachdem im Rahmen einer Scheidungsfolgenvereinbarung in der Regel eine Vielzahl von verschiedenen rechtlichen Angelegenheiten und finanziellen Ansprüche geregelt werden, muss in der Regel eine umfassende anwaltliche Beratung vorausgehen. Sobald eine Vereinbarung gefunden wurde, wird diese zunächst in der Regel von einem anwaltlichen Vertreter schriftlich fixiert und im Anschluss daran entweder im Ehescheidungstermin vom Gericht protokolliert oder durch einen Notar notariell beurkundet. Dies ist erforderlich, da Regelungen zum nachehelichen Ehegattenunterhalt und zum Zugewinnausgleich formbedürftig sind, um Wirksamkeit zu erlangen.

3. Wann bietet sich eine Scheidungsfolgenvereinbarung an?

3. Wann bietet sich eine Scheidungsfolgenvereinbarung an?

Eine Scheidungsfolgenvereinbarung vermeidet, dass das Gericht im Rahmen des Ehescheidungsverfahrens über einzelne Angelegenheiten streitig entscheiden muss. Ist eine Scheidung somit bereits vorauszusehen und haben sich getrennt lebende Eheleute bereits umfassend geeinigt, verkürzt dies nicht nur die Dauer des gerichtlichen Verfahrens, sondern ist in der Regel auch mit geringeren Kosten verbunden.

4. Wie unterscheidet sich die Scheidungsfolgenvereinbarung vom Ehevertrag?

4. Wie unterscheidet sich die Scheidungsfolgenvereinbarung vom Ehevertrag?

Der Ehevertrag wird vor der Eheschließung, kurz danach oder noch während der funktionierenden Ehe geschlossen und hat mit einer anstehenden Trennung oder Scheidung nichts zu tun. Es werden somit Regelungen lediglich für den Fall einer Scheidung in der Zukunft fixiert.

Eine Scheidungsfolgenvereinbarung wird hingegen getroffen, wenn Eheleute bereits getrennt leben, die Scheidung voraussehbar ist oder eventuell das gerichtliche Scheidungsverfahren bereits durch einen Ehegatten eingeleitet wurde.

Eine Scheidungsfolgenvereinbarung muss daher in der Regel nicht mehr getroffen werden, so ein Ehevertrag besteht, da auch in einem Ehevertrag in der Regel die gleichen rechtlichen Ansprüche geregelt sind.

5. Was kostet eine Scheidungsfolgenvereinbarung?

5. Was kostet eine Scheidungsfolgenvereinbarung?

Die Kosten für eine Scheidungsfolgenvereinbarung sind nicht einheitlich sondern individuell. Entscheidend ist, welche Regelungen getroffen werden, wie hoch die einvernehmlich geregelten Ansprüche sind und über welches Vermögen die Eheleute verfügen.

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Manuela Wodniak
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