Wir verschaffen Ihnen im Rahmen eines ausführlichen Erstberatungsgesprächs einen Überblick und beraten Sie individuell, worauf Sie nach einer Trennung achten sollten. Wenn Ehen oder Lebenspartnerschaften enden, ergeben sich in der Regel folgende kurzfristig zu klärende Fragen:
- Wer zieht aus dem bisherigen Familienheim aus? Ehewohnung»
- Wer bekommt von wem wie viel Unterhalt? Unterhalt»
- Was passiert mit der elterlichen Sorge für die gemeinsamen Kinder? Sorgerecht»
- Wie wird der Umgang mit den Kindern geregelt? Umgangsrecht»
- Bei wem sollen die Kinder künftig leben? (Wechselmodell) Aufenthaltsbestimmungsrecht»
- Wie ist der Ablauf einer Ehescheidung»
- Was kostet eine Scheidung?»
Im Rahmen einer Ehescheidung/Aufhebung einer Lebenspartnerschaft sind in der Regel folgende rechtliche Fragen zu klären:
- Auseinandersetzung des gemeinsamen Vermögens (Zugewinnausgleich und Aufteilung von gemeinsamen Vermögenswerten, wie Haus, Konten etc.). Vermögensauseinandersetzung»
- Ausgleich der Rentenanwartschaften und betrieblichen Altersvorsorge oder gegebenenfalls weiterer klassischer Altersvorsorge. Versorgungsausgleich»
- Unterhaltszahlungen für die Kinder. Kindesunterhalt»
- Unterhaltszahlungen an Ehegatten / Lebenspartner. Trennungsunterhalt, nachehelicher Ehegattenunterhalt»
- Aufenthaltsbestimmungsrecht für die Kinder»
- Regelungen zur Nutzung des ehemaligen Familienheims nach der Scheidung. Ehewohnung»
Ehescheidung und Scheidungsverfahren
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Wir informieren Sie über die rechtlichen Voraussetzungen einer Ehescheidung, individuelle Vor- und Nachteile, individuelle Gestaltungsmöglichkeiten und den Ablauf eines gerichtlichen Scheidungsverfahrens.
Scheidungsfolgenvereinbarung
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Wir verhandeln und fixieren für Sie umfassende Trennungs– und Scheidungsfolgenvereinbarungen im Vorfeld einer Ehescheidung mit individuellen Regelungen zu sämtlichen wechselseitigen Ansprüchen zur Vermeidung kostenintensiver gerichtlicher Auseinandersetzungen.
Leben Sie getrennt und steht eine Ehescheidung an, rate ich immer zu einer umfassenden außergerichtlichen und vertraglichen Regelung aller wechselseitiger Ansprüche im Rahmen der Ehescheidung.
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Manuela Wodniak
Fachanwältin für Familienrecht
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