Familienrecht München

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Was kostet eine Scheidung
Scheidungsanwalt in München Kosten

Scheidungskosten

Bei der Erstberatung kommt regelmäßig die Frage auf, was eine Scheidung kostet. Diese Frage ist nicht leicht zu beantworten.

  1. Scheidungskosten in Form der gesetzlichen Gebühren hängen vom Verfahrenswert ab, festgelegt vom Familiengericht.
  2. Die Scheidungskosten umfassen nicht nur Anwaltskosten, auch Gerichtskosten und möglicherweise Gutachterkosten oder Kosten für Zeugen etc. können entstehen.
  3. Die Scheidungskosten bei einem Anwalt richten sich nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz). Im RVG sind die Gebühren festgelegt, die ein Rechtsanwalt abrechnen kann.
  4. Der Verfahrenswert wird anhand der Einkommens- und Vermögensverhältnisse beider Ehepartner berechnet.
  5. Sowohl beim Einkommen wir auch beim Vermögen sind Freibeträge zu berücksichtigen.
  6. Individuelle Scheidungskosten variieren je nach persönlichen finanziellen Verhältnissen.

Wir beraten Sie im Rahmen des Erstberatungsgesprächs und vor der Antragstellung über die Kosten Ihrer Scheidung.

Scheidungskosten und Scheidungsanwalt

Wenn Sie sich mit dem Gedanken tragen, sich scheiden zu lassen, ist es wichtig, die finanziellen Aspekte einer Scheidung zu verstehen. Die Kosten für ein Ehescheidungsverfahren richten sich in der Regel nach den gesetzlichen Gebühren, insbesondere dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Diese können je nach Ihrer individuellen Situation variieren.

Verfahrenswert und seine Bedeutung

Die Kosten des Scheidungsverfahrens werden durch den sogenannten Verfahrenswert bestimmt, den das zuständige Familiengericht festlegt. Dieser Verfahrenswert basiert auf den Einkommens- und Vermögensverhältnissen beider Ehepartner. Während des Termins zur mündlichen Verhandlung werden Sie zu Ihren finanziellen Verhältnissen angehört. Dies ist notwendig, um eine genaue Berechnung des Verfahrenswerts vorzunehmen. Anhand dieses Werts werden dann die Rechtsanwaltskosten gemäß der entsprechenden Gebührentabelle ermittelt.

Auch hier beraten wir Sie im Vorfeld, damit Sie auf Ihre Anhörung optimal vorbereitet sind.

Berechnung des Verfahrenswerts

Bei der Berechnung des Verfahrenswerts spielen das Nettoeinkommen beider Ehepartner eine zentrale Rolle. Für minderjährige Kinder werden Freibeträge berücksichtigt, wobei pro Kind ein Betrag von EUR 250,00 vom Einkommen abgezogen wird.

Auch das Vermögen beider Ehegatten wird in die Berechnung einbezogen. Jeder von Ihnen hat einen Freibetrag von EUR 60.000,00. Für jedes Kind wird ein zusätzlicher Freibetrag von EUR 30.000,00 angesetzt. Vermögen, das diese Freibeträge übersteigt, wird zu 5 % in den Verfahrenswert einbezogen.

Individuelle Vereinbarung über die Scheidungskosten

Die tatsächlichen Kosten für Ihre Scheidung können Sie nach § 3a RVG individuell mit Ihrem Scheidungsanwalt vereinbaren. Das vereinbarte Honorar (Pauschalhonorar oder Stundenhonorar) tritt dann an die Stelle der gesetzlichen Gebühren nach RVG.

Eine individuelle Vereinbarung über Ihre Scheidungskosten muss schriftlich als Vergütungsvereinbarung getroffen werden.

Die Kosten Ihrer Scheidung in München

Sie wollen sich in München scheiden lassen und benötigen Informationen über die Kosten Ihrer Scheidung? Dann rufen Sie uns an oder nehmen Sie per E-Mail Kontakt mit uns auf! Wir beraten Sie auch über die Möglichkeiten der staatlichen Verfahrenskostenhilfe.

Sie wollen die Kosten Ihrer Scheidung in München so gering wie möglich halten? Wenn sich beide Eheleute einig sind und bei Gericht nur eine „einfache Scheidung“ beantragt werden soll, genügt die Beauftragung eines Anwalts. So können Sie die Kosten Ihrer Scheidung möglicherweise erheblich reduzieren.

Haben Sie weitere Fragen zum Thema Scheidungskosten und Scheidungsanwalt?

Ihre Rechtsanwältin in München

Manuela Wodniak
Fachanwältin für Familienrecht

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