Wir berechnen und überprüfen Ansprüche und Verpflichtungen zur Zahlung von Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt, Partnerunterhalt sowie Unterhalt des nicht verheirateten Elternteils und vertreten Sie in gerichtlichen Verfahren.
Kindesunterhalt
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Kindesunterhalt l Rechtsanwältin für Scheidung in München
Grundsätzlich haben minderjährige Kinder sowie volljährige Kinder, die sich in der Ausbildung befinden, Anspruch auf Zahlung von Unterhalt. Für die Beteiligten ist die Frage nach der Höhe dieses Anspruches entscheidend.
Zur Klärung dieser Frage sind zunächst die individuellen Einkommensverhältnisse zu klären und nach unterhaltsrechtlichen Grundsätzen zu berechnen. Gegebenenfalls besteht ein Anspruch auch gegen beide Elternteile.
Trennungsunterhalt
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Trennungsunterhalt l Rechtsanwältin für Scheidung in München
Trennungsunterhalt wird grundsätzlich geschuldet bis zur Rechtskraft des Scheidungsbeschlusses. Der Trennungsunterhalt dient der hälftigen Aufteilung des gemeinsamen Einkommens. Im ersten Jahr nach der Trennung sind in der Regel die tatsächlichen Einkommensverhältnisse heranzuziehen.
Trennungsunterhaltsansprüche bestehen in der Regel bei Einkommensunterschieden. Der Unterhaltsanspruch leitet sich aus der nach wie vor bestehen Ehe ab.
Praxishinweis: Unterhalt kann nur ab einer ausdrücklichen Aufforderung geltend gemacht werden!
Haben Sie weitere Fragen zum Thema Unterhalt?
Ihre Rechtsanwältin in München
Manuela Wodniak
Fachanwältin für Familienrecht
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