Familienrecht München

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Versorgungsausgleich

Versorgungsausgleich (=Rentenausgleich)

Der Versorgungsausgleich wird grundsätzlich im Rahmen des gerichtlichen Ehescheidungsverfahrens durch das Gericht durchgeführt.

Hier werden die während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften bzw. weitere Altersvorsorge zwischen den Ehegatten ausgeglichen.

Maßgebliche ist die Ehezeit.

Jedes Anrecht wird gesondert ausgeglichen, in der Regel durch Übertragung von Entgeltpunkten oder durch die Begründung eigener Anrechte des anderen Ehegatten.

Individuelle Vereinbarungen sind möglich und teilweise auch ratsam.

Haben Sie weitere Fragen zum Thema Versorgungsausgleich/Rentenausgleich?

Ihre Rechtsanwältin in München

Manuela Wodniak
Fachanwältin für Familienrecht

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