Das internationale Familienrecht und die Besonderheiten bei einer internationalen Scheidung oder Scheidung mit Auslandsbezug
Binationale Ehe
Von einer sog. binationalen Ehe spricht man bei ehelichen Lebenspartnern mit unterschiedlicher Staatsangehörigkeit. Die Zahl der binationalen Ehen ist in den letzten Jahren deutlich angestiegen. Aktuelle liegt die Zahl der binationalen Ehen in Deutschland bei 1,5 Mio.
Möchte ein Paar mit unterschiedlichen Staatsangehörigkeiten heiraten, ist in der Regel bereits im Vorfeld die Einholung eines juristischen Rats empfehlenswert.
Wollen Partner mit unterschiedlicher Staatsangehörigkeit in Deutschland heiraten, muss ein sog. Ehefähigkeitszeugnis vorliegen. Dieses Dokument ist vom Herkunftsland des ausländischen Partners auszustellen und soll bescheinigen, dass die dortige Rechtsordnung und Gesetzeslage einer Eheschließung in Deutschland nicht entgegensteht.
Auch ein Ehevertrag bietet sich oft bereits vor Eheschließung an.
Tatsächlich sind Konstellationen denkbar, in denen deutsche Gerichte nach ausländischem Recht entscheiden müssen. Die damit verbundenen juristischen Schwierigkeiten und Probleme liegen auf der Hand.
Durch ehevertragliche Regelungen kann durch eine ausdrückliche Rechtswahl festgelegt werden, welches Recht auf eine mögliche Scheidung und / oder auf weitere Ansprüche im Zuge einer Scheidung anwendbar sein soll.
Durch eindeutige und individuelle Vereinbarungen können zusätzliche und meist schwierige Streitigkeiten über das anwendbare Recht vermeiden werden.
Internationale Scheidung
Im internationalen Familienrecht stellen sich zunächst die Fragen, nach welchem Recht eine Scheidung ausgesprochen wird und welches Gericht für ein Ehescheidungsverfahren zuständig ist.
Hier bestehen bei den Rechtsratsuchenden oft große Unsicherheiten. Die Beratungspraxis zeigt, dass viele nicht wissen, an wen sie sich wenden sollen.
Unabhängig davon, wo eine Ehe geschlossen wurde oder welche Nationalitäten die Eheleute haben, kann eine Ehe vor einem deutschen Gericht geschieden werden. Haben die Eheleute ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland oder haben sie zuletzt in Deutschland zusammengelebt und wurde kein anderslautender Ehevertrag geschlossen, gilt in der Regel deutsches Recht. So kann es dazu kommen, dass Ehepaare mit ausländischen Staatsangehörigkeiten in Deutschland nach deutschem Recht geschieden werden. Entscheidend ist in der Regel der gewöhnliche Aufenthaltsort.
Hat eine Ehe aber einen größeren Bezug zu einer anderen Rechtsordnung eines ausländischen Staates, können komplexe sog. Kollisionsnormen zur Anwendung kommen. Ausschlaggebendes Kriterium für das anzuwendende Recht soll nach dem Gesetzgeber die engste Verbindung zu einer jeweiligen Rechtsordnung sein.
Die möglichen Fallkonstellationen sind vielfältig, die rechtliche Materie komplex. Wir bieten Ihnen auch in binationalen Familienrechts- und Scheidungsangelegenheiten eine kompetente juristische Unterstützung.
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