Familienrecht München

Ihr Scheidungsanwalt in München

+49 89 481031 mw@tsl-kanzlei.de

 

Ab 2023 steigen Kindesunterhalt und Kindergeld

Um Familien besonders zu unterstützen, wird das Kindergeld erhöht. Ab 01.01.2023 soll das Kindergeld für das 1. und das 2. Kind um EUR 18,00 pro Monat erhöht werden, für das 3. Kind um EUR 12,00 monatlich.

Auch der Mindestunterhalt wird voraussichtlich im Jahr 2023 steigen. Der Mindestunterhalt ist die Berechnungsgröße für den Kindesunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle, der Kindesunterhalt wird regelmäßig als Prozentsatz des Mindestunterhalts festgesetzt.

Ab 01.01.2023 wird der Mindestunterhalt, somit 100% des Mindestunterhalts, in der 1. Altersgruppe, somit für Kinder bis zum 5. Lebensjahr, voraussichtlich bei EUR 404,00, in der 2. Altersstufe vom 6. bis zum 11 Lebensjahr bei EUR 464,00 und für Kinder zwischen dem 12. und dem 17. Lebensjahr in der 3. Altersgruppe bei EUR 543,00 liegen.

Viele Jugendamtsurkunden sind dynamisch und erfassen somit den erhöhten Kindesunterhalt. Höherer Unterhalt kann somit aus allen Titeln ohne weiteres geltend gemacht werden.

Haben Sie weitere Fragen rund um Thema „Kindesunterhalt und Kindergeld“?

Ihre Rechtsanwältin in München

Manuela Wodniak
Fachanwältin für Familienrecht

steht Ihnen gerne zur Verfügung und berät Sie engagiert und kompetent!

Jetzt kostenlos Termin anfragen: