Familienrecht München

Ihr Scheidungsanwalt in München

+49 89 481031 mw@tsl-kanzlei.de

 

Anerkennung einer Ehescheidung in Deutschland

Anerkennung einer Ehescheidung in Deutschland durch einen Standesbeamten im EU-Ausland?

Eine Deutsch-Italienerin und ein Italiener hatten in Deutschland geheiratet und sich einige Jahre später in Italien von einem Standesbeamten scheiden lassen.

Die Scheidung sollte in das deutsche Eheregister eingetragen werden.

Der Bundesgerichtshof warf die Frage auf, ob die Scheidung noch in Deutschland durch ein förmliches Verfahren anerkannt werden muss.

Hintergrund war, dass in der Bundesrepublik Deutschland Scheidungen nur durch das zuständige Familiengericht ausgesprochen werden können, nicht durch das Standesamt.

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass eine im EU-Ausland durchgeführte Scheidung in Deutschland automatisch eingetragen werden kann, auch wenn die Ehe nicht von einem Richter, sondern von einem Standesbeamten geschieden wurde.

Dies wäre dann der Fall, wenn in dem jeweiligen Land der Standesbeamte für die Scheidung zuständig sei und geprüft hätte, dass beide Eheleute geschieden werden wollten.

Haben Sie weitere Fragen zum Thema „Scheidung im Ausland“?

Ihre Rechtsanwältin in München

Manuela Wodniak
Fachanwältin für Familienrecht

steht Ihnen gerne zur Verfügung und berät Sie engagiert und kompetent!

Jetzt kostenlos Termin anfragen: