Familienrecht München

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Trotz Rauswurf nach Trennung

Trennung bei gemeinsamer Wohnung
Ehepartner darf in der Regel wieder in die gemeinsame Wohnung

Wirft ein Ehepartner den anderen im Zuge einer Trennung aus der gemeinsamen Wohnung, muss er ihn in der Regeln wieder hineinlassen.

Eine Ehefrau hatte ihren Ehemann aus der gemeinsamen Wohnung geworfen und verweigerte ihn anschließend den Zutritt. Sie wollte ihren Ehemann nicht mehr sehen. Der Ehemann hatte keinen Zugang zu seinen persönlichen Sachen und musste am Bahnhof in Notunterkünften nächtigen.

Der Ehemann zog vor das Amtsgericht und anschließend vor das Oberlandesgericht. Er wollte die gemeinsame Wohnung weiter bewohnen, bis er eine eigene Wohnung gefunden hat.

Das Oberlandesgericht gab ihm Recht.

Ehepartner haben Anspruch darauf, die gemeinsame Wohnung mitzunutzen. Dabei ist unerheblich, ob die Wohnung nur von einem Ehegatten oder von beiden gemietet wurde.

Hat ein Ehegatten vorübergehend die Wohnung verlassen, ohne endgültig ausziehen zu wollen, bleibt das Mitbenutzungsrecht bestehen.

Etwas anderes gilt nur, wenn:

  • sich Ehegatten darüber geeinigt haben, wer die Wohnung künftig alleine nutzt
  • eine Ehegatte seit über 6 Monaten ausgezogen ist ohne deutlich gemacht zu haben, zurück kommen zu wollen
  • es zu gewalttätigen Übergriffen eines Ehepartners kam oder
  • über das übliche Ausmaß gehende Streitigkeiten das Wohl der im Haushalt lebenden Kinder beeinträchtigt.
  • In den letztgenannten Fällen kann eine gerichtliche Zuweisung an einen Ehegatten beantragt werden.

Ehepartner darf in der Regel wieder in die gemeinsame Wohnung

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Ihre Rechtsanwältin in München

Manuela Wodniak
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