Familienrecht München

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Sohn durfte ein Jahr nicht zur Schule – Teilsorgerechtsentzug

Sohn durfte ein Jahr nicht zur Schule. Gericht entscheidet auf vorläufigen Teilsorgerechtsentzug!

Ein 7-jähriger Grundschüler wurde von seinen Eltern über ein Jahr nicht zur Schule geschickt.

Die Eltern verwiesen auf die damalige Test- und Maskenpflicht an Schulen und mit einer vermeintlichen Gefahr einer „Zwangsimpfung“.

Auch nach dem Ende der Corona-Maßnahmen an Schulen weigerten sich die Eltern, ihren Sohn in die Schule zu schicken. Der Grundschüler war eingeschult und über das ganze Schuljahr nicht in der Schule.

Das zuständige Familiengericht hat die Eltern dazu verpflichtet, ihrem Sohn den Schulbesuch zu ermöglichen.

Gegen diese Entscheidung legten die Eltern Beschwerde ein.

Das Beschwerdegericht entzog den Eltern vorläufig in schulischen Angelegenheiten das Sorge-Aufenthaltsbestimmungsrecht. Laut Gericht war das Kindeswohl erhebliche gefährdet.

Haben Sie weitere Fragen zum Thema Sorgerecht / Teilsorgerechtsentzug?

Ihre Rechtsanwältin in München

Manuela Wodniak
Fachanwältin für Familienrecht

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