Familienrecht München

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Schnelle Scheidung / Blitzscheidung

Schnelle Scheidung – Geht das?

Eine Trennung und Scheidung ist für die meisten Betroffenen eine sehr belastende und schwierige Angelegenheit. Bei vielen besteht der Wunsch, dieses Kapitel schnellstmöglich abzuschließen, um wieder positiv in die Zukunft blicken zu können. Aber gibt es so etwas wie eine „Blitzscheidung“? Und was ist eine Härtefallscheidung?

Blitzscheidung – Eine einvernehmliche Scheidung kann das Verfahren enorm beschleunigen.

Das Wichtigste vorweg:

  • Der Gesetzgeber gibt in § 1566 BGB vor, dass eine Scheidung frühestens mit Ablauf eines Trennungsjahrs möglich ist und somit vor dem Scheidungsausspruch mindestens ein Jahr vergangen sein muss.
  • Eine echte „Blitzscheidung“ kurz nach der Trennung gibt es somit zumindest nach deutschem Recht regelmäßig nicht.
    Sind sich die Eheleute aber über die Scheidung an sich und die Regelung der Finanzen (Vermögen und Unterhalt) einig, kann das gerichtliche Ehescheidungsverfahren so kurz wie möglich gehalten werden.
  • Es besteht die Möglichkeit, gegenseitige Ansprüche bereits im Trennungsjahr außergerichtlich zu regeln. Dies spart wertvolle Zeit und Geld. Eine umfassende Scheidungsvereinbarung kann schon vor der Einleitung des gerichtlichen Scheidungsverfahrens vorbereitet und aufgesetzt werden. Eben das ist das Ziel meiner Arbeit als Anwältin für Familienrecht.

Wie geht das und was müssen Sie tun?

Auch für die Scheidung benötigte Unterlagen, beispielsweise zu auszugleichenden Rentenansprüchen, können im Vorfeld zusammengestellt werden. Dadurch kann der Versorgungsausgleich (= Rentenausgleich) im Scheidungsverfahren regelmäßig schneller abgewickelt werden.

Durch Onlineübermittlung wichtiger Unterlagen die Scheidung beschleunigen.

Ein Scheidungsverfahren kann auch dadurch beschleunigt werden, dass die Kommunikation mit dem beauftragten Rechtsanwalt oder der beauftragten Rechtsanwältin im Vorfeld online oder telefonisch abgewickelt wird. Alle für den Scheidungsantrag notwendigen Unterlagen können per E-Mail an unsere Kanzlei übermittelt werden, wodurch Sie als Mandant wertvolle Zeit sparen.

Besuchen Sie uns auf unserer Homepage und übermitteln Sie uns alle nötigen Informationen und Unterlagen schnell und bequem und sicher per E Mail an mw@tsl-kanzlei.de.

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Was ist eine Härtefallscheidung?

Eine Härtefallscheidung kann schon vor Ablauf des Trennungsjahres vollzogen werden. Tatsächlich handelt es sich hierbei allerdings um den absoluten Ausnahmefall.

Eine Härtefallscheidung kommt in Betracht, wenn die Weiterführung der ehelichen Gemeinschaft für einen Ehegatten nicht mehr zumutbar ist. Es muss also neben den allgemeinen Scheidungsvoraussetzungen ein besonders wichtiger Grund für die beschleunigte Scheidung gegeben sein, beispielsweise in der Person oder in dem Verhalten des anderen Ehepartners. Die Hürden hierfür sind überaus hoch. Eine Härtefallscheidung kann in Betracht kommen bei Misshandlung des Ehepartners während der Ehe, sexueller Erniedrigung des anderen Ehepartners, „Vertrinken“ des Familienunterhalts etc. Ob ein Härtefall tatsächlich vorliegt, muss je nach Einzelfall entschieden werden.

Haben Sie weitere Fragen zum Thema Schnelle Scheidung/Blitzscheidung?

Ihre Rechtsanwältin in München

Manuela Wodniak
Fachanwältin für Familienrecht

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