Was passiert, wenn ein Elternteil mit dem gemeinsamen Kind weit wegzieht?
Haben Eltern für ihr Kind die gemeinsame elterliche Sorge und somit gemeinsam das sogenannte Aufenthaltsbestimmungsrecht, bestimmen beide Elternteile, wo das Kind künftig lebt. Will ein Elternteil mit einem gemeinsamen Kind weit wegziehen, wird die Zustimmung des anderen benötigt.
Was kann man tun, wenn ein Elternteil ohne die Zustimmung des Mitsorgeberechtigten mit dem Kind umzieht? Das Oberlandesgericht Stuttgart hatte kürzlich einen Fall zu entscheiden, in welchem die mitsorgeberechtigte Mutter mit den gemeinsamen Kindern von Süddeutschland nach Norddeutschland gezogen ist.
Der Umzug wurde ohne vorherige Ankündigung durchgeführt.
Es besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung bei Gericht zu beantragen. In diesem Fall wird beantragt, dass das Aufenthaltsbestimmungsrecht auf den vor Ort verbliebenen Elternteil übertragen wird und somit dieser Elternteil allein darüber entscheidet, wo die Kinder künftig leben.
Entscheidend ist ausschließlich das Kindeswohl.
Das Gericht hat entschieden, dass auch bei einem widerrechtlichen Umzug die Entscheidung nicht an einer Sanktion des Fehlverhaltens eines Elternteils, sondern vorrangig am Kindeswohl zu orientieren ist.
Es käme laut Gericht weder die Möglichkeit der Rückkehr des umgezogenen Elternteils als tatsächliche Alternative in Betracht, wenn die räumliche Nähe beider Eltern dem Kindeswohl am besten entspricht.
Ist der Umzug auch ohne Zustimmung bereits vollzogen, stellt dies die Ausgangslage für die Beurteilung dar. Dies gilt auch, wenn eine Zustimmung vorher weder eingeholt noch erteilt wurde.
Trennt ein Elternteil eigenmächtig ein gemeinsames Kind vom anderen Elternteil durch einen Umzug, können sich hieraus Anhaltspunkte für eine Einschränkung der Erziehungsfähigkeit ergeben.
Regelmäßig ist in solchen Fällen schnelles Handeln erforderlich Haben Sie Fragen? Dann kontaktieren Sie uns!
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Ihre Rechtsanwältin in München
Manuela Wodniak
Fachanwältin für Familienrecht
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