8 gute Gründe für den Abschluss eines Ehevertrages
Bei Paaren galt ein Ehevertrag vor der Eheschließung lange Zeit als unromantisch und als „Hintertürchen“ und stellte somit keine Option dar. In den letzten Jahren wird das Thema Ehevertrag allerdings mehr und mehr vom Tabu zum Thema.
Tatsächlich bietet ein guter Ehevertrag die Möglichkeit, Vermögen und Einkommen bei einer Trennung und/oder Scheidung gerecht aufzuteilen und so die Existenzgrundlage nicht zu gefährden. Oftmals vermeiden Eheverträge bei einer Scheidung einen jahrelangen und insbesondere kostenintensiven Rosenkrieg.
Hier daher 8 gute Gründe einen Ehevertrag abzuschließen:
- Sie wollen eine gleichberechtigte Partnerschaft führen (beidseitig gute Einkommensverhältnisse, keine Kinder) und eine mögliche Scheidung soll ohne vermögensrechtliche Konsequenzen bleiben.
- Sie heiraten im fortgeschrittenen Alter und wollen die Gefährdung der eigenen Altersvorsorge durch eine Teilung der Versorgungsanwartschaften in der Ehezeit bei einer Ehescheidung ausschließen.
- Sie schließen die 2. Ehe und wollen eine als ungerecht empfundene finanzielle Auseinandersetzung wie bei der ersten geschiedenen Ehe in jedem Fall vermeiden.
- Sie weisen als Eheleute erhebliche Unterschiede im Einkommensniveau, der beruflichen Stellung und den Vermögensverhältnissen auf und der finanziell besser gestellte Ehegatte möchte insbesondere bei einer kurzen Ehe hohe Unterhaltszahlungen und einen hohen Vermögensausgleich vermeiden.
- Sie möchten einen Betrieb, ein Unternehmen oder eine freiberufliche Praxis im Scheidungsfall schützen und die Existenzgrundlage nicht gefährden.
- Sie möchten geerbtes und geschenktes Vermögen im Scheidungsfall schützen und insbesondere eine Ausgleichsverpflichtung von Wertsteigerungen während der Ehezeit verhindern, um einen möglichen erforderlichen Verkauf zu vermeiden und Familienvermögen zu erhalten.
- Sie möchten eine Mithaftung für Schulden ihres Ehegatten ausschließen.
- Sie wollen bei unterschiedlichen Nationalitäten eindeutig regeln, welches Recht für eine Scheidungsauseinandersetzung anwendbar sein soll.
Ein Ehevertrag muss zwingend notariell beurkundet werden. Der beurkundende Notar führt allerdings keine rechtliche Beratung durch, auch nicht im Hinblick auf steuerliche Auswirkungen. Eine vorherige individuelle anwaltliche Beratung ist daher grundsätzlich sinnvoll. Ein Ehevertrag ermöglicht umfassende Regelungen zum Güterstand, zu Unterhalt sowie zum Versorgungsausgleich. Aufgrund möglicher Veränderungen in den individuellen Verhältnissen ist eine regelmäßige Überprüfung ehevertraglicher Regelungen ratsam.
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Ihre Rechtsanwältin in München
Manuela Wodniak
Fachanwältin für Familienrecht
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