Familienrecht München

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Scheidung ohne Trennungsjahr?

Wer sich scheiden lassen will, muss vorher ein Jahr getrennt leben. Erst dann wird vermutet, dass die Ehe gescheitert ist und eine Scheidung kann ausgesprochen werden. Getrennt leben Ehegatten regelmäßig dann, wenn einer aus der gemeinsamen ehelichen Wohnung ausgezogen ist. Eine Trennung kann aber auch innerhalb eines ehelichen Anwesens oder einer ehelichen Wohnung durchgeführt werden. Es darf in diesem Fall kein gemeinsamer Haushalt mehr geführt werden, erforderlich ist eine Trennung von „Tisch und Bett“.

Die Scheidung nach Ablauf eines Trennungsjahrs ist der Regelfall. Nur in sehr engen Ausnahmefällen ist eine Scheidung vor Ablauf des Trennungsjahrs möglich und kann wegen sogenannter unzumutbarer Härte beantragt werden.

Wann eine unzumutbare Härte vorliegt, ist einzelfallabhängig. Die Rechtsprechung ist überaus zurückhaltend. Grundsätzlich muss es für einen Ehepartner unzumutbar sein, mit dem anderen Ehepartner weiter verheiratet zu sein. Die Gründe hierfür müssen in der Person des anderen Ehegatten liegen.

Ist nur das gemeinsame weitere Zusammenleben unzumutbar, ist eine unzumutbare Härte für eine sogenannte „Blitzscheidung“ regelmäßig nicht gegeben.

Schwere Misshandlungen, schwere Beleidigungen und Ehrverletzungen oder schwere Bedrohungen von Leib und Leben können die Voraussetzungen einer unzumutbaren Härte erfüllen. Dies gilt allerdings nicht für einmalige körperliche Übergriffe oder für erhebliche Streitigkeiten aufgrund der Trennung. Die Scheidung vorab des Trennungsjahres ist auf sehr enge Ausnahmesituationen beschränkt.

Auch Ehebruch reicht hierfür nur aus, wenn besondere Begleitumstände hinzutreten.

In der Regel kann eine Ehe vor Ablauf des Trennungsjahrs nicht geschieden werden. Der früheste Zeitpunkt für die Einreichung eines Ehescheidungsantrages ist 10 Monate nach der Trennung, falls der Versorgungsausgleich (= Rentenausgleich) durchgeführt wird. Ist der Versorgungsausgleich z. B. ehevertraglich ausgeschlossen, kann die Scheidung erst 12 Monate nach der Trennung beantragt werden.

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Ihre Rechtsanwältin in München

Manuela Wodniak
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